Ihre Erfahrung validieren lassen

Der Erfahrung Wert verleihen

Haben Sie Ihre angehörige Person lange betreut, unterstützt und/oder gepflegt? Dann haben Sie sicherlich Wissen und Kompetenzen erworben, d. h. grosse und wertvolle Erfahrungen gesammelt, die Sie nun zu Ihren Gunsten nutzen können. Zusammen mit Ihrer ursprünglichen Ausbildung und den Kompetenzen, die Sie sich während Ihres Berufslebens angeeignet haben, können Sie Ihre Bildungsleistungen anerkennen lassen, und zwar in einem Prozess, der Sie schliesslich bis zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) führen kann.

Die Qualifikationsverfahren für Erwachsene obliegen den Kantonen. Jeder Kanton hat sein eigenes Angebot für die von ihm ausgewählten Berufe entwickelt. Auf der Website berufsbildung.ch können Sie die Berufe, für die eine Validierung der Erfahrung möglich ist, nach Kanton suchen.

Folgende Berufe könnten Sie interessieren:

  • Assistent/-in Gesundheit und Soziales EBA
  • Fachmann/-frau Betreuung EFZ
  • Fachmann/-frau Gesundheit EFZ

 

Das Validierungsverfahren in fünf Phasen

Die Validierung von Bildungsleistungen untersteht Artikel 30 und 31 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV). Sie umfasst fünf Phasen.

  1. Information und Portfolio: Nach der ersten Phase «Information und Beratung», die insbesondere beim kantonalen Amt für Berufsbildung erfolgt, erarbeiten Sie Ihr persönliches Validierungsdossier der beruflichen Handlungskompetenzen und werden dabei (falls gewünscht) von Fachleuten begleitet. Es handelt sich hierbei um die Phase «Kompetenzenbilanz-Portfolio», die weiter oben beschrieben wurde.
  2. Beurteilung durch Expertinnen und Experten: Fachexpertinnen und -experten, z. B. die Association pour la reconnaissance des acquis, beurteilen Ihr Dossier und erstellen für Sie einen Konformitätsbericht für Ihr Kompetenzenbilanz-Portfolio. Dieses offizielle Dokument bescheinigt die Qualität des vorgelegten Dossiers punkto Vorgehen, Koherenz und Methoden. Das Vorhandensein aller erforderlichen Elemente wird überprüft.
  3. Beurteilungsgespräch: Sie werden zu einem Beurteilungsgespräch eingeladen. Dabei wird Ihr Dossier mit dem Qualifikationsprofil des angestrebten Berufes verglichen. Sie erhalten danach eine Qualifikationsbestätigung, die detailliert aufzeigt, welche beruflichen Handlungskompetenzen anerkannt werden. Damit haben Sie, was Sie brauchen – nämlich eine «institutionelle Anerkennung der nicht formell erworbenen Kompetenzen», die Ihnen die Suche nach einer entsprechenden Stelle erleichtern oder Ihre berufliche Laufbahn vorantreiben kann.
  4. Zu schliessende Lücken: Sind in der Beurteilung durch die Expertinnen und Experten Lücken aufgeführt worden und möchten Sie die Validierung durchlaufen und einen Titel erlangen, haben Sie fünf Jahre Zeit, die fehlenden Kompetenzen durch ergänzende Bildung nachzuholen. Diese kann aus Modulen an spezialisierten Berufsfachschulen, aus spezifischen Praxisnachweisen oder aus anderen Angeboten bestehen.
  5. Erhalt des EFZ: Nach dieser letzten Phase und natürlich unter der Bedingung, dass Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt des beruflichen Abschlusses erfüllen, erhalten Sie Ihr EFZ.

 

 

Wichtige Informationen

Association pour la reconnaissance des acquis ARRA

berufsbildung.ch – Berufsabschluss für Erwachsene (siehe unter 2 Validierung von Bildungsleistungen)

Berufsabschlüsse für Erwachsene, des SDBB (siehe unter Validierung von Bildungsleistungen) www.bae.berufsbildung.ch

Adressen der kantonalen Berufsbildungsämter und der Berufsberatung

Welche Organisationen können mich unterstützen?

Dank dem schweizweiten Verzeichnis regionaler Adressen finden Sie rasch nützliche Adressen für die Dienstleistungen, die Sie suchen.

Das Wichtigste im Überblick

Die 3 wichtigsten Punkte, die man kennen muss, wenn man berufstätig ist und die Betreuung von Angehörigen übernimmt.